§ 2 WerkstTerHMstrVMeisterprüfungsberufsbild
In den Teilen I und II der Meisterprüfung im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk hat der Prüfling die berufliche Handlungskompetenzen nachzuweisen, die…
§ 7 Abs. 1 WerkstTerHMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil II
In Teil II der Meisterprüfung hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er die besonderen…
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a WerkstTerHMstrVHandlungsfeld „Leistungen eines Werkstein- und Terrazzohersteller-Betriebs erbringen, kontrollieren und übergeben“
berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden,
§ 3 Abs. 1 WerkstTerHMstrVZiel und Gliederung der Prüfung in Teil I
In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er dabei Tätigkeiten des…