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Aus der Stadt Köln wird das Gebiet der ehemaligen Stadt Wesseling ausgegliedert. Es bildet eine selbständige Gemeinde mit dem Namen Wesseling. Die Gemeinde Wesseling führt die Bezeichnung ,,Stadt".
In die Stadt Wesseling werden aus der Stadt Köln folgende Gebietsteile eingegliedert: Gemarkung Keldenich Flur 17 Nr. 1 bis 9, 11 bis 14, 16 bis 24, 27 bis 33, 35 bis 49, 51, 52, 61, 62, 73, 74, 96, 97 und 120 bis 165; Flur 18.
Die Stadt Wesseling wird in den Erftkreis eingegliedert.
Für die Anwendung des § 132 Beamtenrechtsrahmengesetz gilt das in die Stadt Köln eingegliederte Gebiet der ehemaligen Stadt Wesseling als Körperschaft.
In die Stadt Köln werden die Städte Porz am Rhein und Wesseling - mit Ausnahme der in § 23 genannten Flurstücke - sowie die Gemeinden Lövenich - mit Ausnahme…
Die Gemarkung Urfeld der Gemeinde Hersel wird mit Ausnahme folgender Flurstücke in die Gemeinde Wesseling, Landkreis Köln, eingegliedert: Gemarkung Urfeld Flur…
In die Stadt Wesel werden weiter eingegliedert:
In die Stadt Wiehl werden eingegliedert:
In die Stadt Leichlingen (Rheinland) werden weiter eingegliedert:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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