WFAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage WFAusbV(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur WerkfeuerwehrfrauVerordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau · Abschnitt 3 § 18(Fundstelle: BGBl. I 2015, 834 - 841) § 18