(zu § 9) (Aufschrift und Bestandsverzeichnis eines Wohnungserbbaugrundbuchs)
Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher
(Inhalt: nicht darstellbares Muster einer Aufschrift und Bestandsverzeichnis eines Wohnungserbbaugrundbuchs Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 78 - 80)
Anlage 3 WGV
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