Art 3 WaffGÄndGGesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, das Waffengesetz unter Berücksichtigung der Änderungen durch dieses Gesetz mit neuem Datum bekanntzumachen und…
Art. 3 SN-1363Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wassergesetzes
Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung kann den Wortlaut des Sächsischen Wassergesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden…
Art. 2 Nr. 2 SN-11358Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform
Der bisherige § 1 wird § 1a und wie folgt geändert: In Absatz 2 wird die Angabe „Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der…