Art 3 WHGÄndG 4Viertes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, den Wortlaut des Wasserhaushaltgesetzes in der geltenden Fassung bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des…
Art 25 KostErmÄndGGesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt
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Art 72 Abs. 3 Nr. 5 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);