Bekanntmachung betreffend das Abkommen über die Bildung eines gemeinsamen Zulassungsausschusses und eines gemeinsamen Prüfungsausschusses für Wirtschaftsprüfer Vom 9. Oktober 1962
Die Kosten des Zulassungsausschusses[1] und des Prüfungsausschusses[2] trägt das Land Hessen. Die Zulassungs- und Prüfungsgebühren stehen dem Land Hessen zu.
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