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Wer nach § 4 Abs. 1 berechtigt ist, einen Vorrang zu erklären, kann einem Unternehmer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages (Bestellung) über eine Warenlieferung oder eine Werkleistung nach § 1 zum üblichen Entgelt mit der Zusicherung machen, dass er im Falle des Zustandekommens des Vertrages eine Vorrangerklärung abgeben wird (Vorrangbestellung). Der Unternehmer hat eine Vorrangbestellung unverzüglich anzunehmen oder unter Darlegung der Gründe abzulehnen.
Nach Zugang der Vorrangbestellung hat der Unternehmer alles zu unterlassen, was die vorrangige Erfüllung eines dem Angebot entsprechenden künftigen Vertrages gefährden könnte. Insbesondere darf der Unternehmer seiner Verfügungsgewalt unterliegende Waren nicht entgegen der Vorrangbestellung für andere Zwecke verarbeiten oder sonst innerbetrieblich verwenden oder an Dritte liefern. Die Erfüllung bestehender Vorrangverträge oder von Verpflichtungen durch Verwaltungsakt nach § 6 Abs. 1 und 2 bleibt von einer Vorrangbestellung unberührt.
Nimmt der Unternehmer die Vorrangbestellung an, so hat ihm der Besteller unverzüglich den zugesicherten Vorrang zu erklären, wodurch der Vertrag ein Vorrangvertrag nach § 2 Abs. 1 wird.
Lehnt der Unternehmer die Vorrangbestellung ab, so kann der Besteller unter Berücksichtigung der Ablehnungsgründe eine Verpflichtung durch Verwaltungsakt nach § 6 beantragen.
Das Unterlassungsgebot nach Absatz 2 erlischt, Beantragt der Besteller eine Verpflichtung nach Absatz 4, so kann die zuständige Behörde die Dauer des Unterlassungsgebots bis zum Zeitpunkt des Zuganges der Entscheidung nach § 6 verlängern.
wenn der Besteller seine Vorrangbestellung zurücknimmt oder dem Unternehmer erklärt, dass er einen Antrag nach Absatz 4 nicht stellen wird,
im Übrigen vier Werktage nach Ablehnung der Vorrangbestellung durch den Unternehmer.
Ein vorrangiger Auftrag oder ein vorrangiges Ersuchen sollte sich auf objektive, sachliche, messbare und fundierte Daten stützen. Es sollte den berechtigten…
Vor der Erteilung vorrangiger Aufträge gemäß Absatz 1 gibt die Kommission dem vorgesehenen Empfänger eines vorrangigen Auftrags Gelegenheit, sich zur…
Wenn die Anfrage angenommen wird, sollte die Verpflichtung, der Vorranganfrage nachzukommen, Vorrang vor der Erfüllung jeglicher Leistungsverpflichtungen nach…
Vorranganfragen sind Anfragen, die die Kommission auf Initiative eines beteiligten Mitgliedstaats an relevante Wirtschaftsakteure mit Sitz in der Union richtet,…
Das betreffende Unternehmen sollte verpflichtet sein, einen vorrangigen Auftrag anzunehmen und vorrangig zu behandeln. Um sicherzustellen, dass vorrangige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben 2.
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