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Der Werkstattrat besteht in Werkstätten mit in der Regel
bis zu 200 Wahlberechtigten aus drei Mitgliedern,
201 bis 400 Wahlberechtigten aus fünf Mitgliedern,
401 bis 700 Wahlberechtigten aus sieben Mitgliedern,
701 bis 1 000 Wahlberechtigten aus neun Mitgliedern,
1 001 bis 1 500 Wahlberechtigten aus elf Mitgliedern und
mehr als 1 500 Wahlberechtigten aus 13 Mitgliedern.
Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.