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Der Hauptwahlvorstand leitet die Wahl des Hauptpersonalrats. Die Durchführung der Wahl in den einzelnen Dienststellen übernehmen die örtlichen Wahlvorstände im Auftrag und nach Richtlinien des Hauptwahlvorstands.
Der örtliche Wahlvorstand gibt die Namen der Mitglieder des Hauptwahlvorstands und der Ersatzmitglieder sowie die dienstliche Anschrift von dessen Vorsitzender oder Vorsitzendem in der Dienststelle bekannt.
Mitteilungen der Wahlvorstände bedürfen der Schriftform. Die Übersendung von Niederschriften, Bekanntmachungen und Mitteilungen kann auch elektronisch erfolgen.