WO — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 43 WOInkrafttretenErste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes · Vierter Teil § 42Schlussformel (1)Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.(2)(weggefallen)