Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Weiterbildung für das Gebiet "Öffentliches Gesundheitswesen" soll Apothekerinnen und Apotheker befähigen, in ihrem Beruf öffentliche Aufgaben, insbesondere in arzneimittel-, medizinprodukt-, apotheken-, betäubungsmittel-,heilmittelwerbe-, und gefahrstoffrechtlichen Fragen zu erfüllen, Planungsaufgaben zu erledigen sowie Träger öffentlicher Aufgaben in diesen Fragen zu beraten. Die Weiterbildung dient auch der Erlangung von verwaltungsrechtlichen Kenntnissen und solchen, die im Zusammenhang mit der Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit, der Sozialpharmazie sowie der ordnungsgemäßen Versorgung von Mensch und Tier mit Arzneimitteln stehen.
Die Weiterbildung umfaßt praktische Berufstätigkeit und theoretische Unterweisungen.
Die Weiterbildung umfasst praktische Berufstätigkeit und theoretische Unterweisung. Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere in den Bereichen
Die Weiterbildung für Apothekerinnen und Apotheker in dem Gebiet "Öffentliches Gesundheitswesen" dient dem Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen für die…
Die praktische Weiterbildung besteht aus der Vermittlung, dem Erwerb und dem Nachweis von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten
Die Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen erfolgt in praktischer Berufstätigkeit und theoretischer Unterweisung. Sie umfasst die für den Erwerb…
Die Weiterbildung umfasst insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Begutachtung, Wirkungsweise und…
Die Weiterbildung nach § 36 Abs. 7 umfasst insbesondere die Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.