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Erhebungsmerkmale für jede wohnungslose Person sind:
Geschlecht,
Lebensalter zum Stichtag der Erhebung,
Staatsangehörigkeit,
Haushaltstyp,
Haushaltsgröße,
Datum des Beginns der Überlassung von Räumen zu Wohnzwecken oder der Zurverfügungstellung der Übernachtungsgelegenheiten,
Gemeinde nach Gemeindeschlüssel, in der Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden.
Erhebungsmerkmale sind
Erhebungsmerkmale der Erhebung nach § 1 Nr. 1 sind
die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1.
eine Wohnung einer Person oder einer Mehrheit von Personen desselben Haushalts aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.