§ 21 WoGG
Sonstige Gründe
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
1.
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
3.
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.