§ 4 WoGG
Berechnungsgrößen des Wohngeldes
Das Wohngeld richtet sich nach und ist nach § 19 zu berechnen.
1.
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§§ 5 bis 8),
2.
der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und
3.
dem Gesamteinkommen (§§ 13 bis 18)