Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Sinne dieser Verordnung ist
Verscheuchen: das Vertreiben eines Wolfes (Canis lupus), insbesondere durch Lärm oder Werfen mit Gegenständen, ohne diesen zu verletzen oder ihm nachzustellen,
Vergrämung: das nicht zu länger anhaltenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führende Einwirken auf einen Wolf, um ihn dauerhaft von der Annäherung an Menschen oder an von Menschen genutzte Gebäude, Weidetiere oder Gehegewild abzuhalten,
Entnahme: die zielgerichtete Tötung eines Wolfes,
Besenderung: das Anlegen eines Senders an einen Wolf einschließlich des vorbereitenden
Nachstellens, Fangens und Immobilisierens mittels Betäubung durch Teleinjektionsgeräte,
Gehegewild: in Gehegen gehaltene wilde Paarhufer,
Weidetier: für die Fleisch-, Milch- oder Wollerzeugung, die Landschaftspflege, die Zucht oder für Freizeitaktivitäten auf Freiflächen gehaltene Schwielensohler, Huftiere oder Laufvögel sowie
Tierhalterin oder Tierhalter: eine ein Tier oder mehrere Tiere betreuende Person.
Erlegen: Töten von Groß- und Kleinwild nach jagdrechtlichen Vorschriften,
Nutztiere: landwirtschaftliche Nutztiere sowie andere warmblütige Wirbeltiere, die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen…
Im Sinne dieser Verordnung sind:
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
einem Menschen, der sich weder in einem Fahrzeug noch auf einem Hochsitz aufhält, auf eine Entfernung von unter 30 Metern nähert oder diesen in einer Entfernung…
Erlegen: Töten von Groß- und Kleinwild nach jagdrechtlichen Vorschriften.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.