Verordnung über die Erstreckung von Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auf dem Gebiet der Wertpapierbereinigung und des Kapitalverkehrs auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau
-
§ 2 WPapBerErstrV
§ 2 WPapBerErstrVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen