WPapBerSchlG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 41 WPapBerSchlGViertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes · Siebenter Abschnitt § 40Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft. § 40