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Berufsangehörige, wenn die Bestellung als Wirtschaftsprüfer erloschen oder unanfechtbar zurückgenommen oder widerrufen ist;
die sofort vollziehbare Aufhebung der Bestellung unter Angabe des Datums,
Verzicht gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer,
Verzicht auf die Anerkennung.
Die Bestellung und die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 20 Abs. 2 erlöschen § 1 des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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