WPO — InhaltsübersichtZweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung›Vierter Abschnitt (weggefallen)GesetzBund§ 25 WPO(weggefallen)Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer · Zweiter Teil, Vierter Abschnitt§ 26 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 26