WPO — InhaltsübersichtZweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung›Vierter Abschnitt (weggefallen)GesetzBund§ 26 WPO(weggefallen)Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer · Zweiter Teil, Vierter Abschnitt § 25Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 25