§ 68 Abs. 5 WPOBerufsaufsichtliche Maßnahmen
Gegen einen Bescheid nach Absatz 4 können Berufsangehörige binnen eines Monats nach der Zustellung beim Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer Einspruch erheben.…
§ 105 Abs. 1 WPOBerufung
Gegen das Urteil der Kammer für Wirtschaftsprüfersachen ist die Berufung an den Senat für Wirtschaftsprüfersachen zulässig.
§ 14a WPOZulassungs- und Prüfungsgebühren
Für alle Zulassungs- und Prüfungsverfahren und für erfolglose Widerspruchsverfahren sind Gebühren an die Wirtschaftsprüferkammer zu zahlen; die…
§ 72 Abs. 1 WPOKammer für Wirtschaftsprüfersachen; Verbindung berufsgerichtlicher Verfahren
In berufsgerichtlichen Verfahren entscheidet im ersten Rechtszug eine Kammer desjenigen Landgerichts, das für die Strafsachen in demjenigen Gerichtsbezirk…
§ 104 WPOBeschwerde
Für die Verhandlung und Entscheidung über Beschwerden ist der Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht zuständig.