WPO — InhaltsübersichtZweiter Teil Voraussetzungen für die Berufsausübung›Achter Abschnitt Verwaltungsgerichtliches VerfahrenGesetzBund§ 42 WPO(weggefallen)Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer · Zweiter Teil, Achter Abschnitt § 41Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 41