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Den folgenden in Peking am 15. September 1999 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Verträgen des Weltpostvereins, wird zugestimmt. Die Verträge nebst Schlussprotokoll werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Sechstes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins,
Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins,
Weltpostvertrag und Schlussprotokoll,
Postzahlungsdienste-Übereinkommen,
Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins nebst Anhang
Weltpostvertrag
Die Verträge und Protokolle werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.