§ 20 WpPG
Sofortige Vollziehung
Keine aufschiebende Wirkung haben
2.
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln.
Keine aufschiebende Wirkung haben
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder Festsetzung von Zwangsmitteln.