§ 65 Abs. 1 GWBGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das Gericht entscheidet über die Beschwerde und über die Rechtsbeschwerde aufgrund mündlicher Verhandlung; mit Einverständnis der Beteiligten kann ohne…
§ 11 Abs. 3 WRegGGesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
Die Entscheidung über die Beschwerde kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, es sei denn, ein Beteiligter beantragt, eine mündliche Verhandlung durchzuführen.…
§ 29 Nr. 1 BörsVO NRWBörsenverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
der Sanktionsausschuss den Beteiligten mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden und keiner der Beteiligten innerhalb…
§ 6 Abs. 2 SächsWprGSächsisches Wahlprüfungsgesetz
Von einer mündlichen Verhandlung kann auch abgesehen werden, wenn alle Beteiligten nach § 7 Absatz 1 und 2 auf einen Verhandlungstermin verzichten.
§ 7 Abs. 2 PflBSchiedsVO NRWVerordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes
Die Schiedsstelle kann auch ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn die Parteien übereinstimmend auf eine mündliche Verhandlung verzichtet haben oder wenn…