§ 3 WpÜGAnwendVVerordnung über die Anwendbarkeit von Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 17 AnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.
§ 11 WPAnrVVerordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 WpÜGBMVVerordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 20 InsVVInsolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.