WRegV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 15 WRegVInkrafttretenVerordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen · Abschnitt 5 § 14Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.