WSF-DV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 WSF-DVInkrafttretenVerordnung zur Gewährung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz § 13Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 13