§ 109a Abs. 1 StGBStrafgesetzbuch
Wer sich oder einen anderen durch arglistige, auf Täuschung berechnete Machenschaften der Erfüllung der Wehrpflicht dauernd oder für eine gewisse Zeit, ganz…
§ 42 Abs. 2 WStGUnwahre dienstliche Meldung
Der Versuch ist strafbar.
§ 47 Abs. 2 WStGTätigkeit für eine fremde Macht
Wer in den Fällen des Absatzes 1 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 48 Abs. 2 WStGVerletzung anderer Dienstpflichten
Für die Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über Gefangenenbefreiung (§ 120 Abs. 2), Vorteilsannahme und Bestechlichkeit (§§ 331, 332, 335 Absatz 1…
§ 1 Abs. 5 WStGGeltungsbereich
Wegen Anstiftung und Beihilfe zu militärischen Straftaten sowie wegen Versuchs der Beteiligung an solchen Straftaten ist nach diesem Gesetz auch strafbar, wer…