§ 36 Abs. 2 WStGTaten von Soldaten mit höherem Dienstgrad
In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist § 4 nicht anzuwenden.
§ 29 Abs. 2 WStGTaten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad
In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist § 4 nicht anzuwenden.
§ 2 VStGBVölkerstrafgesetzbuch
Auf Taten nach diesem Gesetz findet das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit dieses Gesetz nicht in den §§ 1, 3 bis 5 und 13 Absatz 4 besondere Bestimmungen…
§ 369 Abs. 2 AOAbgabenordnung
Für Steuerstraftaten gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen.
§ 48 Abs. 1 WStGVerletzung anderer Dienstpflichten
Für die Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über stehen Offiziere und Unteroffiziere den Amtsträgern und ihr Wehrdienst dem Amt gleich.