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Abschnitt 3 Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer
Maßnahmen zum Verhindern von Unfällen,
sozialen Betreuung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
Mitwirkung der Nutzerinnen und Nutzer umfasst Informations-, Mitsprache- und Beratungsrechte bei Entscheidungen der Leistungsanbieterin oder des…
die Ausgestaltung und Nutzung des Portals „Beteiligung NRW“ nach § 18 Absatz 3 insbesondere hinsichtlich
das Wasser- und Schifffahrtsamt,
bei Maßnahmen mitzuwirken, bei denen es um die Förderung der Qualität der Betreuung geht,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.