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Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte insbesondere in Fragen der Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedingungen, Ordnung des Zusammenlebens, Verpflegung und Freizeitgestaltung werden durch eine mindestens jährlich stattfindende Versammlung aller Nutzerinnen und Nutzer wahrgenommen. Soweit diese Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte durch die Vertreterinnen und Vertreter wahrgenommen werden, ist diesen Personen Zutritt zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen der Wohngemeinschaft zu gewähren.
Der Mitwirkung unterliegen alle für das Leben in der Wohngemeinschaft wesentlichen Entscheidungen. Der Mitbestimmung unterliegen die Grundsätze der Verpflegungsplanung sowie der Unterkunft und Betreuung, die Freizeitgestaltung und die Hausordnung in der Wohngemeinschaft.
Der Beirat vertritt die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer. Seiner Mitwirkung unterliegen Fragen der Unterkunft, Betreuung und der Aufenthaltsbedingungen.…
Mitbestimmung bezeichnet die Form der Mitwirkung, bei der Entscheidungen oder Maßnahmen der Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter erst durch Zustimmung…
Bei der Planung und Durchführung individueller Pflege- und Betreuungsprozesse sowie des Wohnens ist die Freiheit der Nutzerinnen und Nutzer, eigene…
Verwendung gemeinsamer Mittel für die Haushaltsführung in der Wohngemeinschaft vorbehaltlich vorrangiger vertraglicher Regelungen.
Über die Gestaltung der Individualbereiche entscheiden die Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen des gesetzlich Zulässigen selbst. Eine gegen ihren Willen getätigte…
Zudem dürfen neue Nutzerinnen und Nutzer unbeschadet der zivilrechtlichen Befugnisse der Vermieterin oder des Vermieters nicht gegen den Willen der bereits in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.