Gesetze
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Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand bestellt mit Zustimmung des Verbandsrates eine Geschäftsbereichsleiterin oder einen Geschäftsbereichsleiter zu seinem ständigen Vertreter.
Verpflichtende Erklärungen des Verbandes bedürfen der Schriftform. Die Vertretungs- und Unterschriftsbefugnisse werden durch die Geschäftsordnung für die Verbandsverwaltung geregelt. Sechster Teil Finanzplanung, Wirtschaftsführung und Rechnungswesen, Beiträge
Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse den Verband gerichtlich und außergerichtlich. In allen übrigen Fällen vertritt…
Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse den Verband gerichtlich und außergerichtlich. In allen übrigen Fällen vertritt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.