§ 16 Abs. 13 WuSolvVZuordnung von KSA-Positionen zu KSA-Forderungsklassen
Der KSA-Forderungsklasse Verbriefungen ist jede Verbriefungsposition nach § 47 Absatz 1 und 3 zuzuordnen.
§ 58 WuSolvVAbzugsbetrag von Verbriefungspositionen
Eine Verbriefungsposition, deren KSA-Verbriefungsrisikogewicht 1 250 Prozent beträgt, darf bei der Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken…
§ 14 Abs. 3 WuSolvVErmittlung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Adressenausfallrisikopositionen
Für jede Verbriefungsposition ist ihr risikogewichteter KSA-Positionswert nach den §§ 53 bis 57 zu ermitteln.
§ 47 Abs. 3 WuSolvVVerbriefungspositionen, Verbriefungstranchen
Eine Verbriefungsposition ist jede Verbriefungsposition, die Anteil an einer zu einer Verbriefungstransaktion gehörenden Verbriefungstranche ist.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 WuSolvVErmittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken
den nach § 14 Absatz 3 ermittelten risikogewichteten KSA-Positionswerten für Verbriefungspositionen.