WuSolvV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 69 WuSolvVInkrafttretenVerordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung · Teil 5 § 68Anlage 1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.