§ 8 Abs. 4 ErftVG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Erftverband
Das Mitglied hat im Falle der Inanspruchnahme durch den Verband nach Absatz 1 und 2 Anspruch auf Entschädigung in Geld. Im Falle des Absatzes 1 bemißt sich…
§ 40 Abs. 2 WVGZweck und Gegenstand der Enteignung
Die Enteignung darf sich nur auf die zum Verbandsgebiet oder Unterverbandsgebiet gehörenden Grundstücke und das nicht dazu gehörende Deichvorland erstrecken;…
§ 28 Abs. 3 WVGVerbandsbeiträge
Wer, ohne Verbandsmitglied zu sein, als Eigentümer eines Grundstücks oder einer Anlage, als Inhaber von Bergwerkseigentum oder als Unterhaltungspflichtiger von…
§ 25 Abs. 5 Nr. 3 ErftVG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Erftverband
Anordnung der Inanspruchnahme von Grundstücken und Anlagen der Mitglieder und von Dritten sowie die Festsetzung der Entschädigung (§ 8 Abs. 5, § 9 Abs. 3),
§ 7 Abs. 3 LippeVG NRWGesetz über den Lippeverband
Der Verband darf zur Durchführung wasserwirtschaftlicher Erhebungen sowie zur Vorbereitung und Durchführung seiner Unternehmen die Grundstücke und Anlagen…