§ 9 WupperVG NRWGesetz über den Wupperverband
Für die Durchführung von Verbandsaufgaben ist, soweit erforderlich, die Enteignung zulässig. Das Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz ist anzuwenden.…
§ 10 Abs. 4 SpurVerkErprGGesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
Im übrigen sind die Enteignungsgesetze der Länder anzuwenden.
§ 9 LippeVG NRWGesetz über den Lippeverband
Für die Durchführung von Verbandsaufgaben ist,soweit erforderlich, die Enteignung zulässig. Das Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz ist anzuwenden.…
§ 1 SächsEntEGSächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz
Dieses Gesetz gilt für alle förmlichen Enteignungen, durch die das Eigentum oder sonstige dingliche oder obligatorische Rechte an Grundstücken entzogen oder…
§ 10 ErftVG NRWBekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über den Erftverband
Für die Durchführung von Verbandsaufgaben ist, soweit erforderlich, die Enteignung zulässig. Das Landesenteignungs- und -entschädigungsgesetz (EEG NW) ist…