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Organe des Verbands sind die Versammlung der Verbandsmitglieder (Verbandsversammlung) und der Vorstand. Die Satzung kann bestimmen, daß der Verband anstelle der Verbandsversammlung einen Verbandsausschuß als Vertreterversammlung der Verbandsmitglieder hat.
Die Organe können eine andere Bezeichnung führen.
Organe der Verbände sind a) die Verbandsversammlung, b) der Verbandsvorstand, c) der Verbandsvorsteher.
Organe des Zweckverbands sind, soweit die Verbandssatzung nicht ein weiteres Organ vorsieht, die Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteherin oder der…
Organe des Verbandes sind: 1) die Verbandsversammlung; 2) der Verbandsvorstand; 3) das Geschäftsführende Vorstandsmitglied. In der Verbandsversammlung gilt…
Verbandsorgane sind die Verbandsversammlung, der Verbandsrat und der Vorstand.
Organe des Verbandes sind: 1) die Verbandsversammlung; 2) der Verbandsvorstand; 3) das Geschäftsführende Vorstandsmitglied. In der Verbandsversammlung gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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