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Die Verbandsversammlung hat folgende Aufgaben:
Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
Beschlußfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
Beschlußfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbands,
Wahl der Schaubeauftragten,
Festsetzung des Haushaltsplans sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplans,
Entlastung des Vorstands,
Festsetzung von Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses,
Beschlußfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und den Verband,
Beratung des Vorstands in allen wichtigen Angelegenheiten.
Die Satzung kann weitere Aufgaben vorsehen.
von der Geschäftsführung oder
Aufgabe und Unternehmen unter Hinweis auf die Pläne, soweit solche nach § 5 Abs. 2 erstellt werden,
der Erlaß einer Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung,
§ 23 Abs. 1 die Verbandsversammlung oder der Verbandsausschuß,
Personen, denen der Verband im Rahmen seiner Aufgaben Pflichten abnimmt oder erleichtert,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.