WZG§4IOOCBek — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage WZG§4IOOCBekBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes Schlussformel(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnung und Kennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1985, 1897) Schlussformel