WZG§4ITABek — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage WZG§4ITABekItalienische Prüf- und GewährzeichenBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes Schlussformel(Fundstelle: BGBl. I 1962, 480) (Inhalt: nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen) Schlussformel