WZG§4MEXBek — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage WZG§4MEXBekBekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes Schlussformel(Inhalt: Nicht darstellbares Prüf- und Gewährzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1984, 652) Schlussformel