§ 17 WpI-AnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz
Wird der geprüfte Jahresabschluss ohne Änderungen festgestellt, so genügt die Mitteilung hierüber mit dem Datum des Tages der Feststellung. Die Einreichung des…
§ 22 Abs. 1 ZAGGesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Ein Institut hat den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und den aufgestellten sowie…
§ 38 Abs. 1 KMAGGesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Ein Institut nach § 37 Absatz 1 Satz 1 hat den aufgestellten sowie später den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der Bundesanstalt und der…
§ 32 Abs. 1 KrZwMGGesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute
Kreditdienstleistungsinstitute haben Sofern das Kreditdienstleistungsinstitut zu einer Prüfung des Jahresabschlusses verpflichtet ist, muss der Jahresabschluss…
§ 76 Abs. 1 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Ein Kleines oder Mittleres Wertpapierinstitut hat den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr…