§ 76 Abs. 1 WpIGGesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Ein Kleines oder Mittleres Wertpapierinstitut hat den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr…
§ 2 Abs. 1 WpI-InhKontrollVVerordnung über Anzeigen nach § 24 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Die Anzeigen nach § 24 Absatz 1 bis 3 und 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes und die Anzeigen und Mitteilungen nach den §§ 7 und 9 bis 11 dieser Verordnung sind…
§ 7 WpI-AnzVBestätigung durch das anzeigende Wertpapierinstitut
Mit Einreichung der nach den §§ 5 und 6 der Anzeige beizufügenden Unterlagen bestätigt das anzeigende Wertpapierinstitut, dass die Unterlagen nach seinem…
§ 9a Abs. 1 WpI-AnzVAnzeigen nach § 66 Absatz 3 und 4 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Anzeigen nach § 66 Absatz 3 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes sind von Mittleren Wertpapierinstituten, deren bilanzielle und außerbilanzielle…
§ 6 ZAGAnzVVerordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Wird der Jahresabschluss ohne Änderungen festgestellt, so genügt die Mitteilung hierüber mit dem Datum des Tages der Feststellung; die Einreichung des…