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(Fundstelle: BGBl. I 2019, 965)
Die Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 1 bis 8 umfassen eine Gesamtstundenzahl von mindestens 504 Stunden. Die Unterrichtsveranstaltungen nach den Nummern 9 und 10 umfassen eine Gesamtstundenzahl von mindestens 84 Stunden.
Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
Praktikum der Physiologie
Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
Praktikum der makroskopischen Anatomie
Praktikum der mikroskopischen Anatomie
Praktikum der Berufsfelderkundung
Übung in medizinischer Terminologie
Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde
Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie
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