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(Fundstelle: BGBl. I 2019, 980; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Gültig vom 31.08.2026 bis 31.10.2026. Die Grenzen beruhen teils auf dem Tag des Abgleichs mit Gesetze im Internet, nicht auf dem Inkrafttreten.
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