§ 2 Abs. 3 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Vorgesetzte sind dafür zuständig, der Beamtin oder dem Beamten für die dienstliche Tätigkeit Weisungen zu erteilen. Wer Vorgesetzte oder Vorgesetzter ist,…
§ 56 Abs. 1 BGSGGesetz über den Bundesgrenzschutz
Der Dienstleistende hat dienstliche Anordnungen seiner Vorgesetzten zu befolgen.
Art. 2 Abs. 1 32017D0824Dienstaufsicht Die Beschäftigten sind dem Direktor unterstellt und ihm gegenüber für die Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich. Sie verpflichten sich, diesen…
Art. 11 Nr. 3 HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
„Vorgesetzte sind dafür zuständig, der Beamtin oder dem Beamten für die dienstliche Tätigkeit Weisungen zu erteilen.“ bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Wer“…
§ 55 Abs. 3 BGSGGesetz über den Bundesgrenzschutz
Dienstvorgesetzter ist, wer für dienstrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Dienstleistenden zuständig ist.…