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Dieser Beschluss wird am 1. Juni 2017 wirksam. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. ANHANG Inhaltsverzeichnis TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN TITEL II DIENSTRECHTLICHE STELLUNG DER BEDIENSTETEN Kapitel I Allgemeines Kapitel II Einstellung und Dauer der Anstellung Kapitel III Gehalt und Zulagen Kapitel IV Reisekosten Kapitel V Interne Organisation Kapitel VI Beurteilung und Beförderung Kapitel VII Disziplinarstrafen Kapitel VIII Beschwerden Kapitel IX Versorgung Kapitel X Abordnung der Bediensteten des SATCEN TITEL III BESTIMMUNGEN FÜR ÖRTLICHE BEDIENSTETE TITEL IV VERTRETUNG DER BESCHÄFTIGTEN ANHANG I ANHANG II ANHANG III ANHANG IV ANHANG V ANHANG VI Abschnitt I Kosten der Reisen der Bediensteten und ihrer Familienangehörigen zwischen Wohnort und Dienstort Abschnitt II Umzugskosten ANHANG VII Abschnitt I Transportmittel Abschnitt II Tagegeld für Bedienstete auf Dienstreise ANHANG VIII ANHANG IX Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 2 Disziplinarrat Abschnitt 3 Disziplinarverfahren Abschnitt 4 Disziplinarverfahren ohne Befassung des Disziplinarrats Abschnitt 5 Disziplinarverfahren vor dem Disziplinarrat Abschnitt 6 Vorläufige Dienstenthebung Abschnitt 7 Gleichzeitige Strafverfolgung Abschnitt 8 Schlussbestimmungen TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 5. April 2017.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 17. Mai 2017.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2017.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. März 2017.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 13. September 2017.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 13. September 2017.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.