ZDG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietSonstiges Verteidigungsrecht§ 42 ZDGEnde des ZivildienstesGesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer · Abschnitt 5§ 43 BarrierefreiDer Zivildienst endet durch Entlassung oder Ausschluss.